Atelier Gräfenbachschmiede/ Schmiedekurse

Schmiedekurse für Anfämger und Fortgeschrittene

Schmiedekunst mit Charakter

Anmeldemodalitäten und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldemodalitäten

Wir führen die Kurse in kleinen Gruppen durch, damit die Kursleiter optimal auf die Kursteilnehmer eingehen können. Es wird daher eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung ca. 3 – 6 Monate vor Kursbeginn empfohlen.
Die Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich, sobald eine schriftliche (Brief oder E-Mail) oder telefonische Anmeldung bei mir eingegangen ist.
Bei Anfragen zu Kursterminen werden keine Reservierungen vorgenommen, die Kursplatzvergabe erfolgt erst durch eine verbindliche Anmeldung. Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie die AGBs, die Kursunterlagen sowie die Rechnung, die zum angegebenen Zahlungsziel fällig wird.
Nach Eingang der Kursgebühr erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder auf Wunsch einen Geschenkgutschein zugesandt.

 

Die nachstehenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Veranstalter, des „Atelier Gräfenbachschmiede“, Peter Ehrengart, zustande kommenden Vertrages.

Die AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

Die AGB gelten nicht, soweit Herr Ehrengart ausdrücklich andersartig tätig wird und die Kunden jeweils gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

 

§ 1 -Abschluss des Geschäftsvertrages

1.1Grundlage dieses Angebotes ist die Teilnahme der Kunden an dem Erwerb der Qualifikation bezüglich der Erstellung eines Messers, Beils oder anderen Gegenständen, die in den Kursen angeboten werden, inklusive der späteren Verwendung eines solch hergestellten Werkstückes für den eigenen Gebrauch des Kunden.

1.2Der Abschluss des Werkvertrages zwischen Herrn Ehrengart und seinen Kunden erfolgt durch Angebot und Annahme.
Hierbei sollen für einen Kurs ca. 6 Kunden teilnehmen.

1.3Nach Anmeldung und Zahlung der Kursgebühren erhält der Kursteilnehmer durch Herrn Ehrengart eine Reservierung für den mit ihm durchzuführenden Kurs eine Rechnung über die Kursgebühr. Erst wenn diese vollständig entrichtet ist, hat der Kunde die Berechtigung, an dem ihm mitgeteilten Kurs zusammen mit ca. 5 weiteren Kunden die Teilnahme an dem Kursgeschehen zusammen mit dem Veranstalter (Herrn Ehrengart und / oder dessen Mitarbeiter) zu verlangen.

1.4Mit der Anmeldung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

1.4Absage der Kursteilnahme:

  • Im Falle der Absage eines Kurses von dem Kunden bereits bestätigten Teilnahme und der Zahlung der Kursgebühr, die bis 3 Wochen nach der Anmeldung spätestens zu erfolgen hat, ist Herr Ehrengart berechtigt, die Kursteilnahme des säumigen Kunden zu stornieren.

    Bei einer Stornierung der Kursteilnahme bis spätestens 3 Monate vor Beginn des Kurses hat der Kursteilnehmer 10% des eingezahlten Betrages als Stornierungskosten an den Veranstalter zu entrichten.

    Bei einer Stornierung der Kursteilnahme bis spätestens 2 Monate vor Beginn des Kurses hat der Kursteilnehmer 20% des eingezahlten Betrages als Stornierungskosten an den Veranstalter zu entrichten.

  • Bei einer Stornierung des Kursbetrages bis einen Monat vor Beginn des Kurses hat der Kursteilnehmer an den Veranstalter 50% des eingezahlten Betrages zu zahlen.
  • Für den Fall, dass der Kunde einen Nachfolger hat, kann er diesen Herrn Ehrengart präsentieren, der mit dem Kunden einen neuen Vertrag abschließt unter der Voraussetzung, dass er den Gesamtbetrag der zu entrichtenden Kursgebühr behält.

    Der Kunde ist berechtigt, von dem Nachfolger diesen Betrag dann zu verlangen.

    In jedem Fall sind bei einer Stornierung des Vertrages und einer Umbuchung auf einen Anderen, Verwaltungskosten in Höhe von 50,-€ fällig.
  • Für den Fall, dass der Kunde einen Nachfolger hat, kann er diesen Herrn Ehrengart präsentieren, der mit dem Kunden einen neuen Vertrag abschließt unter der Voraussetzung, dass er den Gesamtbetrag der zu entrichtenden Kursgebühr behält.

    Der Kunde ist berechtigt, von dem Nachfolger diesen Betrag dann zu verlangen.

    In jedem Fall sind bei einer Stornierung des Vertrages und einer Umbuchung auf einen Anderen, Verwaltungskosten in Höhe von 50,-€ fällig.

1.5Diejenigen Teilnehmer, die aufgrund der Überlassung eines Gutscheines eines Dritten am Kurs teilnehmen, erhalten die gleichen Rechte und Pflichten wie die Teilnehmer, die unmittelbar, Kraft eigenen Vertrages Teilnehmer geworden sind.

1.6Der Kunde sollte wegen des Umstandes, dass bei den Arbeiten, aufgrund eines fehlerhaften Verhaltens, dem Veranstalter ein Schaden eintreten kann, einen privaten Haftpflichtversicherungsvertrag abschließen.
 

§ 2 -Umbuchung eines Termines, Festsetzung eines anderen Termines

  • Der Veranstalter kann jederzeit innerhalb angemessener Zeit vor einem bereits bestimmten Termin den angemeldeten Kunden einen neuen Termin nennen, nachdem der bisherige Termin wegen Unmöglichkeit oder aus anderen Gründen zwingend aufgehoben werden muss.
  • Jeder Kunde kann innerhalb von 4 Wochen mitteilen, bis wann er einen Ersatztermin bei Herrn Ehrengart durchzuführen gedenkt. Herr Ehrengart seinerseits muss dann innerhalb von 6 Monaten einen neuen Termin zu Gunsten des Kunden anberaumen. Ansonsten ist der Kunde berechtigt, die gesamte Anzahlung für sich zurückzuverlangen.

§ 3 -Herstellung des Produktes

  • Der Kunde ist nach Zahlung der vollen Summe der Kursgebühr berechtigt, an einem mehrtägigen Seminar zusammen mit dem Veranstalter (Herrn Ehrengart, oder dessen Mitarbeiter) und ca. 5 weiteren Kunden, eine gemeinsam mit dem Veranstalter zu erfolgende Einweisung zum Erhalt eines Messers oder anderen angebotenen Gegenständen zu verlangen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Anordnungen des Veranstalters in vollem Umfang Folge zu leisten, insbesondere die Werkstücke aus dem Rohmaterial anzufertigen und sich nach Anordnung und Vorgaben des Veranstalters anzufertigen.
  • Eine Qualitätszusicherung erfolgt lediglich im Hinblick auf die von dem Veranstalter (Herrn Ehrengart oder dessen Mitarbeiter) zu sichernden Qualitäten im Bezug auf dessen Lehrtätigkeit sowie praktische Hilfe hinsichtlich der Erstellung eines Messers oder eines anderen angebotenen Gegenstands nach den geschuldeten Qualitätsvorgaben.

    Da bei der Herstellung eines Messers oder anderen angebotenen Gegenständen auch bei Beachtung größtmöglicher Sorgfalt geringfügige Abweichungen in der Qualität auftreten können, nämlich z. B. bei Härteverzug, Schweißfehler und Einschlüssen u. a. ähnlichen Minimalabweichungen, gibt es in diesem Bereich kein Grund zur Beanstandung.

    Eine Haftung für mindere Qualität des zu erschaffenden Messers oder anderen Gegenstands folgt nur dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er sämtliche Vorgaben von Herrn Ehrengart von Anfang an bis zur vollständigen Herstellung des Messers beachtet hat.
  • Falls der Kunde hierbei bei der Herstellung des Messers ordnungsgemäß sämtliche Angaben zur Herstellung seitens des Veranstalters beachtet hat, haftet er nur dem Veranstalter gegenüber, für den Fall, dass ihm bei der Herstellung des Messers grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  • Für das von Teilnehmern selbst verschuldetes Vertauschen, Verlust oder Arbeitsfehler an den Werkstücken besteht für die Kunden kein Anspruch auf Kurswiederholung, Schadenersatz oder Erstattung sonstiger Aufwendungen.
    In einem solchen Fall hat der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
  • Dagegen hat der Veranstalter bei einem solchen Fall, nämlich bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit (z. B. bei Vertauschen von Werkstücken, unsachgemäßem Bearbeiten der Werkstücke und unsachgemäßes Arbeiten an den Maschinen und dergleichen) Anspruch darauf, dass der ihm hierdurch entstandene Schaden durch den Kunden zu ersetzen ist.

§ 4 -Verhalten der Kursteilnehmer

  • Die Kursteilnehmer dürfen während des Kurses keine alkoholischen Getränke zu sich zu nehmen. Das Rauchen ist innerhalb der Werkstatt verboten.
  • Alle Kursteilnehmer sind während der Arbeitszeiten des Kurses über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Weisungen des Kursleiters beachtet werden. Jegliche anderen Arbeiten, die nichts mit dem Kursinhalt zu tun haben, mit Werkzeugen oder Maschinen sind ohne vorherige Zustimmung des Kursleiters untersagt.
  • Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten und das Tragen von Schutzkleidung, Schutzbrille, Handschuhen, Gehörschutz und Staubmaske sind vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung oder grober Fahrlässigkeit erlischt jeder Haftungsanspruch.
  • Für Schäden an der Kleidung wird keine Haftung übernommen.
  • Der Veranstalter kann im Falle der Zuwiderhandlung des Kunden diesen auf ein ordnungsgemäßes Verhalten hinweisen.

    Folgt der Kunde den Anweisungen des Veranstalters nicht, kann der Veranstalter ein ordnungsgemäßes Verhalten des Kunden daraufhin abfordern (Abmahnung).

    In einem weiteren Fall der Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das Recht, eine fristlose Kündigung des Werkvertrages auszusprechen. Danach hat der Kunde die Teilnahme an dem Kurses sofort zu beenden. Ein Anspruch des Kunden auf Fortsetzung des Lehrganges an diesen oder einem anderen Tag besteht dann nicht mehr.

    Eine anteilige oder vollständige Rückzahlung der Kursgebühr ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
  • Das Gleiche wie unter § 4, Ziffer 5 gilt, wenn der Kursteilnehmer ein unbotmäßiges Verhalten (ständige Ruhestörung, Belästigung der übrigen Kursteilnehmer, und dergleichen) an den Tag legt.

    Ebenso gilt dies für Beleidigungen, Nichtbefolgen von Anweisungen, eigenmächtige Arbeit ohne Genehmigung des Veranstalters.
  • Auch hierbei hat der Veranstalter die unter § 4, Ziffer 5 festgelegten Rechte und Ansprüche.

§ 5 -Hinweise zur Kündigung wegen höherer Gewalt

  • Bei einer Kündigung des Vertrages wird auf die gesetzlichen Regelungen im BGB verwiesen.
  • Außerordentliche Kündigung des Kurses

    Wird nach Vertragsabschluss die Durchführung des Vertrages in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift mit sofortiger Wirkung aufkündigen.
  • Bei einer sonstigen außerordentlichen Kündigung des vorstehenden Vertrages bedarf es ansonsten einer vorherigen Abmahnung.

§ 6 -Verjährung und andere Ansprüche

  • Die Dauer der Verjährungsfrist und solcher Ansprüche der Kunden gegenüber dem Veranstalter beträgt 2 Jahre zum Ende eines jeden Kalenderjahres.

§ 7 -Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und dem Veranstalter, findet, wenn ein ausländischer Kursteilnehmer Ansprüche geltend machen wollte, lediglich deutsches Recht Anwendung.
  • Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Geschäftssitz verklagen.
  • Bei Klagen von dem Veranstalter gegen den Kunden ist der Geschäftssitz von dem Veranstalter maßgebend.
  • Bei Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitraum der geschäftlichen Tätigkeit im Ausland liegt, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

Gültig ab 01.03.2022